Mitglied werden

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins anerkennt und sich mit einem Beitrag zur Erreichung und Aufrechterhaltung des Vereinsziels einbringt.

1.     Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

2.     Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

3.     Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

4.     Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Weder der Vorstand noch die Mitglieder haften mit ihrem persönlichen Vermögen.

5.     Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

6.     Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

7.     Die Mitglieder leisten nach Einkommen gestaffelte Mitgliedsbeiträge. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt einmal jährlich (Kalenderjahr). Sonderregelung sind möglich.

8.     Bei Aufnahme eines Mitglieds wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig.

9.     Die Höhe der Vereinsbeiträge wird von der Jahreshauptversammlung festgelegt.